Bekanntmachung über die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Anträgen und die anschließende Zustellung der Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung 2026 zur Finanzierung von Programmen, Projekten und Veranstaltungen von allgemeinem Interesse in der Gemeinde Milna.

Die zuständige Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna informiert alle interessierten zivilgesellschaftlichen Organisationen über die Verlängerung der Antragsfrist. Öffentliche Ausschreibung zur Finanzierung von Programmen, Projekten und Veranstaltungen von allgemeinem Interesse im Gebiet der Gemeinde Milna für das Jahr 2026.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen wird offiziell um weitere acht (8) Kalendertage verlängert, gerechnet ab dem Datum der Annahme und Veröffentlichung des Verlängerungsbeschlusses. Dementsprechend wird die neue Frist für den Eingang der vollständigen Ausschreibungsunterlagen wie folgt festgelegt: 6. Mai 2026. Anträge, die außerhalb der neu festgelegten Frist eingehen, gelten als verspätet und werden von der zuständigen Kommission nicht berücksichtigt.

Innerhalb der vorgenannten verlängerten Frist (bis zum 6. Mai 2026) können auch legitime zivilgesellschaftliche Organisationen, die die im Basistext des Wettbewerbs festgelegten Bedingungen erfüllen, völlig neue Projekt- und Programmanträge einreichen.

Antragstellern, die ihre Projektanträge fristgerecht innerhalb der ursprünglich festgelegten Frist (bis zum 10. März 2026) eingereicht haben und deren Anträge sich im Zuge der vorläufigen administrativen Prüfung als formal mangelhaft erwiesen haben, wird ausdrücklich eine zusätzliche Frist zur Behebung der festgestellten Mängel (Einreichung fehlender Bescheinigungen, Zertifikate und aktualisierter Rechtsakte) gewährt. Wichtiger Hinweis: Diese Antragsteller sind ausschließlich berechtigt, die in Artikel 17 der Verordnung vorgeschriebenen administrativen Anlagen zu ergänzen. Wesentliche Änderungen der Antragsunterlagen (wie etwa die Änderung des Budgetformulars oder der Projektbeschreibung) sind strengstens untersagt. Antragsteller, bei denen formale Mängel festgestellt werden, werden von der zuständigen Verwaltungsabteilung direkt kontaktiert und erhalten eine genaue Angabe der zu ergänzenden Unterlagen.

Sämtliche neuen Dokumente sowie gezielte Ergänzungen sind in einem versiegelten Umschlag einzureichen, der entsprechend gekennzeichnet ist. “Nicht öffnen – Antrag auf öffentliche Ausschreibung für NGOs 2026.”, per Einschreiben oder durch persönliche Abgabe an den eingetragenen Sitz in den Räumlichkeiten der Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, 21405 Milna.

Alle übrigen Bedingungen und vorgeschriebenen normativen Kriterien, die im Basistext der am 23. Februar 2026 veröffentlichten öffentlichen Ausschreibung festgelegt sind, bleiben vollständig unverändert und behalten ihre Rechtskraft.

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen und obligatorischen Formulare können als Anhang zur ersten Bekanntmachung der Ausschreibung auf dieser Website heruntergeladen werden.

VEREINIGTE VERWALTUNGSABTEILUNG DER GEMEINDE MILNA

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