Eingaben und Beschwerden über die Arbeit von Verwaltungsbehörden

Gemäß Artikel 26 des Gesetzes über die lokale und regionale Selbstverwaltung (Amtsblatt Nr. 33/01, 60/01, 129/05, 109/07, 125/08, 36/09, 36/09, 150/11, 144/12, 19/13, 137/15, 123/17, 98/19 und 144/20) sind die Organe der lokalen und regionalen (regionalen) Selbstverwaltungseinheiten verpflichtet, Bürgern und juristischen Personen die Möglichkeit zu geben, Petitionen und Beschwerden über ihre Arbeit sowie über die Arbeit ihrer Verwaltungsorgane und über das ungebührliche Verhalten von Mitarbeitern dieser Organe einzureichen, wenn sie sich an sie wenden, um ihre Rechte und Interessen auszuüben oder ihre staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Milna, d. h. der Leiter des JUO der Gemeinde Milna, ist verpflichtet, auf die eingereichten Petitionen und Beschwerden von Bürgern und juristischen Personen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Petition oder Beschwerde zu antworten.

Die vorgenannten Stellen sind verpflichtet, die notwendigen technischen und sonstigen Mittel zur Einreichung von Petitionen und Beschwerden (z. B. ein Beschwerdebuch) in ihren Amtsräumen an einem gut sichtbaren Ort bereitzustellen und die mündliche Abgabe von Petitionen und Beschwerden zu ermöglichen.

Eingaben und Beschwerden über die Arbeit der Organe der Gemeinde Milna können schriftlich, mündlich während der Bürozeiten protokolliert, an die Adresse Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, 21 405 Milna, oder auch elektronisch eingereicht werden.

Die Adresse für die Zustellung schriftlicher Petitionen und Beschwerden lautet: Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, 21 405 Milna

Die elektronische Adresse für die Zustellung schriftlicher Petitionen und Beschwerden lautet: procelnik@opcinamilna.hr