Entscheidung über die Aufnahme des Leiters der Einheitlichen Verwaltungsabteilung in den Dienst

Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 und in Verbindung mit Artikel 24 des Gesetzes über Beamte und Angestellte in der lokalen und regionalen Selbstverwaltung (Amtsblatt Nr. 86/08, 61/11, 04/18, 112/19) und der Durchführung eines öffentlichen Wettbewerbs im Einstellungsverfahren für den Leiter der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna (Amtsblatt Nr. 118/2022) vom 12. Oktober 2022 erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Milna einen Beschluss über die Einstellung des Leiters der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna, den Sie im Anhang herunterladen können.

Neueste Nachrichten

Neueste Nachrichten