Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 und in Verbindung mit Artikel 24 des Gesetzes über Beamte und Angestellte in der lokalen und regionalen Selbstverwaltung (Amtsblatt Nr. 86/08, 61/11, 04/18, 112/19) und der Durchführung eines öffentlichen Wettbewerbs im Einstellungsverfahren für den Leiter der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna (Amtsblatt Nr. 118/2022) vom 12. Oktober 2022 erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Milna einen Beschluss über die Einstellung des Leiters der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna, den Sie im Anhang herunterladen können.