Auf Grundlage von Artikel 47 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten (“Amtsblatt”, Nr. 79/07, 113/08, 43/09, 130/17, 114/18, 47/20 und 134/20) und Artikel 22 des Gesetzes über das Zivilschutzsystem (“Amtsblatt”, Nr. 82/15, 118/18, 31/20 und 20/21) erlässt der Zivilschutzstab der Gemeinde Milna am 16. Juli 2021 einen Beschluss über die Einführung notwendiger epidemiologischer Maßnahmen für das Gebiet der Gemeinde Milna, den Sie im Anhang herunterladen können.