Beschluss über den Verkauf von im Eigentum der Gemeinde Milna befindlichen Immobilien und die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung (Grundbuchnummer 982/1)

Gemäß Artikel 391 Absatz 1 des Gesetzes über das Eigentum und andere dingliche Rechte (Amtsblatt Nr. 91/96, 68/98, 137/99, 22/00, 73/00, 129/00, 114/01, 79/06, 141/06, 146/08, 38/09, 153/09, 143/12, 152/14 und 81/15 – konsolidierte Fassung und 94/17 – konsolidierte Fassung), Artikel 28 der Satzung der Gemeinde Milna (Amtsblatt der Gemeinde Milna, Nr. 12/22 – konsolidierte Fassung) und Artikel 7 Absatz 1 Einzug 2 des Beschlusses über die Bedingungen, die Art und Weise und das Verfahren für die Verwaltung des Eigentums der Gemeinde Milna (Amtsblatt der Gemeinde Milna, Nr. 12/22 – konsolidierte Fassung) Gemeinde Milna„ Nr. 8/19), hat der Gemeinderat der Gemeinde Milna in seiner 9. Sitzung am 20. Oktober 2022 einen Beschluss über den Verkauf von im Eigentum der Gemeinde Milna stehenden Immobilien und die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung gefasst.

Mit dem Beschluss über den Verkauf von im Eigentum der Gemeinde Milna befindlichen Immobilien (nachfolgend: der Beschluss) wird das Verfahren für den Verkauf von im Eigentum der Gemeinde Milna befindlichen Immobilien eingeleitet, nämlich:

Grundstück 982/1 ko Milna mit einer Fläche von 8240 m2, ein separates Baugebiet für Gastronomie- und Tourismuszwecke (TZ "Duboka"), eine einzigartige Einheit mit der Möglichkeit, touristische Einrichtungen des Typs T (Ferienanlagen, Villen, Hotel, Begleiteinrichtungen) und/oder K (Camp) mit einer maximalen Kapazität von 120 Betten zu errichten.

Die Angebote sind innerhalb von 15 Tagen ab dem zweiten Tag nach Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibung in der lokalen Presse einzureichen.

Die eingesetzte Kommission wird die öffentliche Öffnung der Angebote innerhalb von höchstens 15 Tagen nach Ablauf der Angebotsfrist durchführen.

Die Angebote sind in einem versiegelten Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung – Verkauf von Immobilien – nicht öffnen“Die Angebote sind per Einschreiben zu übermitteln oder an die Einheitliche Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna zu senden.“

Sie können die Entscheidung im Anhang herunterladen.

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