HINWEIS ZUM VERFAHREN DER SCHADENSMeldung AUFGRUND EINES BRANDES IM GEBIET DER GEMEINDE MILNA

Nach dem verheerenden Brand, der am 10. September 2026 das Gebiet der Gemeinde Milna heimsuchte und umfangreiche Sachschäden verursachte, gibt die Gemeinde Milna hiermit Anweisungen zu den weiteren Schritten im Verfahren zur Schadensermittlung und -entschädigung.

Damit das Verfahren rechtmäßig und effizient durchgeführt werden kann, ist es notwendig, in mehreren Schlüsselphasen ein genau definiertes Protokoll zu befolgen:

Vorgehensweise und Schritte zur Schadensmeldung:

1.      Offizielle Feuerlöschanlage – Die erste Voraussetzung für die Einleitung weiterer Maßnahmen ist die offizielle Erklärung der zuständigen Feuerwehr, dass der Brand gelöscht ist.

2.      Der Ausflug des Komitees Nach Abschluss der Maßnahmen wird die städtische Kommission zur Bewertung von Schäden durch Naturkatastrophen vor Ort eine erste Einschätzung des Schadensumfangs vornehmen.

3.      Antrag auf Ausrufung einer Naturkatastrophe Auf Grundlage des Feldberichts wird die Gemeinde Milna einen formellen Antrag an den Präfekten des Landkreises Split-Dalmatien stellen, einen Beschluss zur Ausrufung des Naturkatastrophenzustands zu fassen.

4.      Offizieller Aufruf an die Bürger – Erst nachdem die Entscheidung zur Ausrufung einer Naturkatastrophe getroffen wurde, wird die Gemeinde Milna dies auf ihrer offiziellen Website veröffentlichen (www.opcinamilna.hr) eine öffentliche Aufforderung an die Geschädigten mit dem vorgeschriebenen Antragsformular zu veröffentlichen.

Erforderliche Unterlagen:

Aufgrund der vorgeschriebenen Frist für die Einreichung einer Schadensmeldung, die 8 Tage ab dem Datum der Entscheidung über die Ausrufung des Katastrophenzustands beträgt, appellieren wir an alle Geschädigten, alle dem Antragsformular beizufügenden Unterlagen im Voraus vorzubereiten:

  • Nachweis der Rechtmäßigkeit des Gebäudes: Entscheidung über den abgeschlossenen Status oder Bestätigung des eingeleiteten Verfahrens oder der Baugenehmigung oder Nutzungsgenehmigung (falls zutreffend).
  • Eigentumsverhältnisse: Nachweis des Eigentums oder des rechtmäßigen Besitzes (z. B. Auszug aus dem Grundbuch, Eigentumsurkunde oder andere Dokumente)
  • Dokumente, die das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz belegen),
  • Landwirtschaftlicher Status: Nachweis der Registrierung im Bauernregister (wegen Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und Ernten).
  • Fotodokumentation: Fotos der beschädigten Gegenstände vor jegliche Reparaturarbeiten.
  • Polizeibericht: Aufzeichnungen der zuständigen Polizeistation über den entstandenen Schaden (nicht zwingend erforderlich, aber deren Erfassung wird als zusätzlicher Beweis für die Umstände und das Auftreten des Schadens empfohlen).
  • Finanzielle Nachweise: Originalrechnungen für alle gekauften Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Objekts verwendet wurden.
  • Versicherung: Gebäudeversicherungspolicen (falls das Objekt versichert war).

Wichtiger Hinweis:

Bis zur Veröffentlichung des offiziellen öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Schadensmeldungen müssen keine individuellen Schadensmeldungen eingereicht werden..

Den Opfern wird dringend empfohlen, die offizielle Website regelmäßig zu besuchen. www.opcinamilna.hr, Dort werden alle Details und Formulare veröffentlicht.

Die Bewerbungsfrist beginnt an dem Tag, an dem Der Präfekt ruft offiziell eine Naturkatastrophe aus.

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