Auf Grundlage von Artikel 39 des Gesetzes über Seeeigentum und Seehäfen (Amtsblatt Nr. 158/03, 100/04, 141/06, 38/09, 123/11 und 56/16) und Artikel 6 der Verordnung über das Verfahren zur Erteilung von Konzessionsgenehmigungen für Seeeigentum (Amtsblatt Nr. 36/04, 63/08, 133/13 und 63/14) veröffentlicht die Gemeinde Milna ÖFFENTLICHER AUFRUF zur Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer Konzessionsgenehmigung zur Durchführung von Aktivitäten im maritimen Bereich.