Schlussfolgerung zur Mittelverteilung für die Finanzierung von Inhalten elektronischer Medienprogramme im Jahr 2025

Auf Grundlage von Artikel 58 der Satzung der Gemeinde Milna (Amtsblatt der Gemeinde Milna, Nr. 12/22 - konsolidierte Fassung) und Artikel 39 des Mediengesetzes (Amtsblatt 111/21) sowie auf Vorschlag der Kommission für die Durchführung des Verfahrens nach der öffentlichen Ausschreibung erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Milna am 10. Februar 2025 einen Beschluss über die Mittelzuweisung zur Finanzierung der Programminhalte elektronischer Medien im Jahr 2025.

Die Schlussfolgerung zur Mittelverteilung für die Finanzierung der Programminhalte elektronischer Medien im Jahr 2025 können Sie im Anhang herunterladen.

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