Gemäß Artikel 96 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes (Amtsblatt, Nr. 153/13, 65/17, 114/18, 39/19, 98/19 und 67/23) und dem Beschluss des Bürgermeisters der Gemeinde Milna, Klasse: 350-02/23-01/002, Registrierungsnummer: 2181-32-01/01-01-24-44, vom 14. August 2024, gibt die Einheitliche Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna eine erneute öffentliche Anhörung zum Vorschlag für den Stadtentwicklungsplan für das Gastronomie- und Tourismusgebiet der Gemeinde Milna „Osibova-Lučice“ bekannt.
1. Es findet eine neue öffentliche Debatte über den Vorschlag für den Stadtentwicklungsplan für das Gastronomie- und Tourismusgebiet des T "Osibova-Lučice" (im Folgenden:) statt. Planvorschlag).
2. Wiederholte öffentliche Debatten über Vorgeschlagener Plan Sie wird dreißig (30) Tage dauern, vom 26. August bis zum 25. September 2024.
3. Während der wiederholten öffentlichen Anhörung wurde der öffentliche Zugang zu Planvorschlag Dies kann an jedem Werktag von 9:00 bis 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, 21405 Milna, erfolgen.
4. Öffentliche Präsentation zur Erläuterung von Lösungen, Richtlinien und Maßnahmen Vorgeschlagener Plan Die Veranstaltung findet am 26. August 2024 um 10:00 Uhr im Interpretationszentrum für Seefahrtsgeschichte von Milna, Sridnja kala 2, in Milna statt.
5. Kommentare, Meinungen und Vorschläge sowie Anmerkungen zu Planvorschlag kann während der öffentlichen Anhörung, die am 25. September 2024 endet, in folgender Weise erfolgen:
– durch Eintragen einer Notiz in das Notizbuch;
- per Post an die Adresse: Gemeinde Milna, Sridnja Kala 1, 21405 Milna;
- per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@opcinamilna.hr Und
– in den Minuten während der öffentlichen Präsentation.
6. Staatliche Verwaltungsbehörden und juristische Personen mit öffentlicher Gewalt erhalten gemäß einer Sonderverordnung eine Einladung zur Teilnahme an der wiederholten öffentlichen Anhörung. Reichen staatliche Verwaltungsbehörden und juristische Personen mit öffentlicher Gewalt innerhalb der festgelegten Frist keine schriftliche Stellungnahme ein, gelten sie als nicht einspruchsberechtigt. 7. Vorschläge und Einwände, die nicht fristgerecht eingereicht werden und nicht leserlich geschrieben und mit Namen, Vornamen und Anschrift des Einreichers versehen sind, werden bei der Erstellung des Berichts über die wiederholte öffentliche Anhörung nicht berücksichtigt.