Auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über Kriterien, Standards und Verfahren für die Finanzierung von Projekten von allgemeinem Interesse, die von Vereinen durchgeführt werden (Amtsblatt, Nr. 26/15 und 37/21), und der Artikel 16, 17 und 19 der Verordnung über die Finanzierung öffentlicher Bedürfnisse der Gemeinde Milna beschließt der für die Durchführung der Ausschreibung zuständige Ausschuss, dass die formalen Bedingungen der Ausschreibung zur Finanzierung von Programmen, Projekten und Veranstaltungen von allgemeinem Interesse im Gebiet der Gemeinde Milna für das Jahr 2024, die von Vereinen durchgeführt werden, erfüllt sind.
Sie können die Entscheidung im Anhang herunterladen.