ÖFFENTLICHER AUFRUF an alle Nutzer der garantierten Mindestgebühr, die mit Holz heizen.

Gemäß Artikel 289 Absatz 3 des Sozialhilfegesetzes (Amtsblatt Nr. 18/22, 46/22, 119/22 und 71/23) wird der Anteil der Wohnkosten, der auf die Heizkosten für Leistungsempfänger der garantierten Mindestleistung, alleinstehende Personen oder Haushalte entfällt, die mit Holz heizen, aus dem Staatshaushalt finanziert.

Gemäß Punkt V des Beschlusses der Regierung der Republik Kroatien über die Kriterien und Richtwerte für die Finanzierung der Wohnkosten und die Höhe der Mittel für jede lokale Gebietskörperschaft für das Jahr 2023 (“Amtsblatt“, Nr. 5/23) beträgt der Richtwert für die Finanzierung der Wohnkosten im Zusammenhang mit den Heizkosten für Nutzer, die mit Holz heizen, einen Betrag von 155,29 EUR pro Nutzer für die Heizkosten für Nutzer der garantierten Mindestentschädigung, die mit Holz heizen.

Daher, Alle Nutzer der garantierten Mindestgebühr, die mit Holz heizen, sind eingeladen Ja, bis zum Ende des Tages. 12. Januar 2024, in der Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, 21405 Milna, Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Unterstützung zur Deckung der Heizkosten., die von der offiziellen Website der Gemeinde Milna heruntergeladen werden kann. www.opcinamilna.hr  oder im Gebäude der Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, an jedem Werktag von 09:00 bis 13:00 Uhr.

Folgendes muss dem Antrag beigefügt werden:

– Kopie des Personalausweises

Entscheidung des Kroatischen Instituts für Sozialarbeit über die Verwirklichung des Rechts auf garantierte Mindestentschädigung (oder entsprechende Bestätigung).

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