Im Berichtszeitraum wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Aufgaben der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung wahrgenommen. Dazu gehörten die Einbringung von Vorschlägen für vom Gemeinderat verabschiedete allgemeine Rechtsakte, die Abgabe von Stellungnahmen zu Beschlussvorschlägen und anderen Rechtsakten, die Überwachung der Ausführung allgemeiner und anderer Rechtsakte des Gemeinderats sowie die Verwaltung des Gemeindeeigentums (Immobilien und bewegliches Vermögen) und der Einnahmen und Ausgaben. Die Aktivitäten der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde wurden entsprechend ihrer Programmausrichtung geleitet und deren Arbeit überwacht. Darüber hinaus wurden weitere Aufgaben gemäß den geltenden Gesetzen, der Gemeindesatzung und anderen allgemeinen Rechtsakten erfüllt.
Der Bürgermeister fungiert gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Gesetzes über Tourismusverbände und die Förderung des kroatischen Tourismus (Amtsblatt Nr. 52/19 und 42/20) gleichzeitig als Präsident des Tourismusverbandes der Gemeinde Milna. Der Präsident des Tourismusverbandes ist zugleich Vorsitzender der Gemeindeversammlung und des Tourismusverbandsrats und beruft deren Sitzungen ein. Der Bürgermeister kann diese Aufgabe während seiner Amtszeit an jedes Mitglied des Tourismusverbandes delegieren.
Das neue Feuerwehrgesetz (Amtsblatt, Nummer 125/19) legt außerdem fest, dass der Bürgermeister der Gemeinde ein obligatorisches Mitglied der Versammlung der freiwilligen Feuerwehr ist.
Um alle Aufgaben zu bewältigen, wurden eine Reihe von Arbeitstreffen, Konsultationen und Arbeitsvereinbarungen abgehalten, durch die ein aktiver Ansatz verfolgt wurde, um die Richtung aller Aktivitäten bestmöglich zu beeinflussen.
Im einleitenden Teil dieses Berichts möchte ich zunächst die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Bürgermeister und den Gemeinderäten von Milna mit dem gemeinsamen Ziel des kontinuierlichen und fortschreitenden Fortschritts unserer Gemeinde in allen Bereichen hervorheben, und zwar in erster Linie zum Wohle all unserer Bürger, die hier leben und die morgen hier leben werden, aber auch all derer, die unsere Siedlungen besuchen, die in die Entwicklung unserer Gemeinde investieren und gemeinsam mit uns dazu beitragen, uns zu einem attraktiven und begehrenswerten Reiseziel zu machen.
Wie der Halbjahresbericht steht auch dieser Jahresbericht in direktem Zusammenhang mit der gesetzlichen Bestimmung über die Verpflichtung zur Annahme von Umsetzungsprogrammen für die Leiter der lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten, welche die Arbeit der Leiter über einen Zeitraum von vier Jahren lenken und verpflichten.
Das Umsetzungsprogramm der Gemeinde Milna für den Zeitraum 2022-2025 wurde am 22. Dezember 2021 verabschiedet. Gemäß den Verpflichtungen aus dem Gesetz über das System der strategischen Planung und des Entwicklungsmanagements der Republik Kroatien („Amtsblatt“, Nr. 123/17) und der Verordnung über die Leitlinien für die Erstellung von strategischen Planungsakten von nationaler Bedeutung und Bedeutung für Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung („Amtsblatt“, Nr. 89/18) sind die Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung (nachfolgend: LLP(R)S) verpflichtet, jährliche Berichte über die Umsetzung der Umsetzungsprogramme für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (nachfolgend: Berichtszeitraum) zu erstellen.
Der Inhalt des Jahresberichts über die Umsetzung der Umsetzungsprogramme der lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten sowie die detaillierten technischen und methodischen Anweisungen für dessen Erstellung sind im Strategischen Planungshandbuch festgelegt. Die Aufgabe des Bürgermeisters besteht darin, gemeinsam mit dem örtlichen Koordinator für Gemeindeentwicklung zeitnah Informationen und Daten für die Erstellung der Halbjahres- und Jahresberichte zu sammeln und zu verarbeiten, die innerhalb der festgelegten Fristen bei den zuständigen Behörden einzureichen sind. Die Frist für den Halbjahresbericht ist der 31. August des laufenden Jahres, die Frist für den Jahresbericht für das Vorjahr der 31. Januar des laufenden Jahres. Der Beschluss zur Annahme des Jahresberichts über die Umsetzung des Umsetzungsprogramms für 2022 wurde vom Bürgermeister am 31. Januar 2023 gefasst.
Da der betreffende Bericht innerhalb der gesetzlichen Frist verabschiedet wurde und sich sein Inhalt mit der gesetzlichen Verpflichtung des Bürgermeisters überschneidet, dem Vertretungsorgan einen jährlichen Bericht über seine Arbeit vorzulegen, enthält dieser Bericht auch einen Bericht über die Umsetzung des Umsetzungsprogramms der Gemeinde Milna für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Den Bericht über die Arbeit des Bürgermeisters der Gemeinde Milna und die Umsetzung des Umsetzungsprogramms der Gemeinde Milna für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 können Sie im Anhang herunterladen.