Auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über die Kriterien, Standards und Verfahren für die Finanzierung von Programmen und Projekten von allgemeinem Interesse, die von Vereinen durchgeführt werden (Amtsblatt, Nr. 26/15 und 37/21), sowie der Artikel 23, 24, 25 und 26 der Verordnung über die Finanzierung öffentlicher Bedürfnisse der Gemeinde Milna erlässt der Leiter der öffentlichen Verwaltung der Gemeinde Milna einen Beschluss über die Genehmigung und Ablehnung von Finanzmitteln für Programme, Projekte und Veranstaltungen von allgemeinem Interesse, die von Vereinen im Gebiet der Gemeinde Milna durchgeführt werden. Sie können diesen Beschluss im Anhang herunterladen.