Gemäß Artikel 5 Absatz 1 und in Verbindung mit Artikel 24 des Gesetzes über Beamte und Angestellte in der lokalen und regionalen Selbstverwaltung (“Amtsblatt”, Nr. 86/08, 61/11, 04/18 und 112/19) und der Durchführung eines öffentlichen Wettbewerbs im Einstellungsverfahren der Gemeinde Milna (“Amtsblatt”, Nr. 62/21) vom 2. Juni 2021 erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Milna einen Beschluss über die Einstellung auf unbestimmte Zeit.