Entscheidung über die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung

Gemäß Artikel 24 Absatz 5 des Gesetzes über Beamte und Angestellte in der lokalen und regionalen Selbstverwaltung („Amtsblatt“, Nr. 86/2008, 61/2011, 4/2018, 112/19) und Artikel 58 der Satzung der Gemeinde Milna („Amtsblatt der Gemeinde Milna“, Nr. 06/10, 04/14, 01/21 und 06/21) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Milna hiermit einen Beschluss über die Aufhebung des öffentlichen Wettbewerbs um die Stelle des leitenden Rechtsbeamten in der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna.

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