Bekanntmachung an Rentner mit Wohnsitz in der Gemeinde Milna über die Auszahlung einer einmaligen finanziellen Unterstützung – Weihnachtsgeld

Auf Grundlage von Artikel 58 der Satzung der Gemeinde Milna (Amtsblatt der Gemeinde Milna, Nr. 12/22 – konsolidierte Fassung) und den Artikeln 44 und 45 des Gesetzes über die lokale und regionale Selbstverwaltung (Amtsblatt, Nr. 33/01, 60/01, 129/05, 109/07, 125/08, 36/09, 159/11, 144/12, 19/13, 137/15, 123/17, 98/19 und 144/20) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Milna am 29. Oktober 2024 einen Beschluss über die Auszahlung einer einmaligen finanziellen Unterstützung – Weihnachtsgeld – an Rentner mit Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Milna.

Mit diesem Beschluss wird das Recht auf Zahlung einer einmaligen finanziellen Unterstützung – Weihnachtsgeld für 2024 – an Rentner mit Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Milna wie folgt festgelegt:

  • Rentner, die eine Rente von bis zu 650,00 € pro Monat erhalten, erhalten einen Betrag von 50,00 €.,
  • Personen über 65 Jahre ohne Einkommen, die im Gebiet der Gemeinde Milna wohnen, erhalten einen Betrag von 50,00 €.

Die Zahlungen erfolgen im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis zum 20. Dezember 2024 in den Buchhaltungsstellen der Gemeinde Milna oder auf Anfrage auf das Konto des Rentners.

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen die Leistungsempfänger Folgendes einreichen:

  • Wohnsitznachweis (Kopie des Personalausweises) 
  • Bestätigung des Rentenbezugs (letzte Rentenabrechnung, nicht älter als 3 Monate für inländische und ausländische Renten)
  • Sie dürfen keine ausstehenden Schulden gegenüber der Gemeinde Milna haben.

Neueste Nachrichten

Neueste Nachrichten