Gemäß Artikel 88 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes (“Amtsblatt”, Nr. 153/13, 65/17, 114/18, 39/19 und 98/19) gibt die Einheitliche Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna hiermit die Einleitung der Erstellung des Stadtentwicklungsplans für das Gastronomie- und Tourismusgebiet “Vela Njiva” in der Gemeinde Milna bekannt.
Alle interessierten juristischen und natürlichen Personen sind eingeladen, ihre Anfragen, Vorschläge oder Meinungen zur Gründung der UPU "Vela Njiva" einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Daten beträgt 30 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Website der Gemeinde Milna oder am Schwarzen Brett der Gemeinde, spätestens jedoch den 22. August 2022.
Sie können die Benachrichtigung im Anhang herunterladen.