ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE DER WAHL DER MITGLIEDER DES GEMEINDERATS UND DES BÜRGERMEISTERS DER GEMEINDE MILNA, DURCHGEFÜHRT AM 18. MAI 2025

Auf Grundlage von Artikel 53 Absatz 10 und Artikel 86 des Kommunalwahlgesetzes (“Amtsblatt”, Nr. 144/22, 121/16, 98/19, 42/20, 144/20 und 37/21, im Folgenden: das Gesetz) hat die Kommunale Wahlkommission der Gemeinde Milna am 22. Mai 2025 Folgendes beschlossen und bekannt gegeben:

  1. ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE DER WAHL DER MITGLIEDER DES GEMEINDERATS DER GEMEINDE MILNA, DURCHGEFÜHRT AM 18. MAI 2025
  2. ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE DER WAHL DES BÜRGERMEISTERS DER GEMEINDE MILNA VOM 18. MAI 2025

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