Auf Grundlage von Artikel 53 Absatz 10 und Artikel 86 des Kommunalwahlgesetzes (“Amtsblatt”, Nr. 144/22, 121/16, 98/19, 42/20, 144/20 und 37/21, im Folgenden: das Gesetz) hat die Kommunale Wahlkommission der Gemeinde Milna am 22. Mai 2025 Folgendes beschlossen und bekannt gegeben:
- ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE DER WAHL DER MITGLIEDER DES GEMEINDERATS DER GEMEINDE MILNA, DURCHGEFÜHRT AM 18. MAI 2025
- ENDGÜLTIGE ERGEBNISSE DER WAHL DES BÜRGERMEISTERS DER GEMEINDE MILNA VOM 18. MAI 2025