Auf Grundlage von Artikel 39 des Gesetzes über Seeeigentum und Seehäfen (Amtsblatt Nr. 158/03, 100/04, 141/06, 38/09, 123/11 und 56/16) und Artikel 6 der Verordnung über das Verfahren zur Erteilung einer Konzessionsgenehmigung für Seeeigentum (Amtsblatt Nr. 36/04, 63/08, 133/13 und 63/14) veröffentlicht die Gemeinde Milna eine öffentliche Ausschreibung zur Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer Konzessionsgenehmigung für die Durchführung von Tätigkeiten auf Seeeigentum.
Der Antrag auf Erteilung der Konzessionsgenehmigung zur Durchführung der in dieser Ausschreibung genannten Tätigkeiten ist für jeden Mikrostandort separat, direkt oder per Post an die folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Milna, Sridnja kala 1, 21405 Milna
Anträge müssen bis spätestens 8. Juni 2023 eingereicht werden.