Gemäß Artikel 40 und 41 des Gesetzes über Institutionen (Amtsblatt Nr. 76/93, 29/97, 47/99, 35/08, 127/19 und 151/22), Artikel 40 Absatz 5 des Gesetzes über Kulturräte und die Finanzierung öffentlicher Bedürfnisse im Kulturbereich (Amtsblatt Nr. 83/22) und Artikel 12 und 14 der Satzung des Kulturzentrums der Gemeinde Milna wird ein öffentlicher Wettbewerb für einen Assistenten des Direktors des Kulturzentrums Milna auf unbestimmte Zeit ausgeschrieben.