Auf Grundlage von Artikel 68 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (“Amtsblatt”, Nummern 144/12, 121/16, 98/19, 42/20, 144/20 und 37/21) hat die Gemeindewahlkommission der Gemeinde Milna einen Beschluss über die Festlegung der Wahllokale im Gebiet der Gemeinde Milna erlassen, den Sie im Anhang herunterladen können.