Auf Grundlage der Artikel 8, 17 und 86 des Gesetzes über Beamte und Angestellte in der lokalen und regionalen Selbstverwaltung (Amtsblatt Nr. 86/08, 61/11, 04/18 und 112/19) (im Folgenden: das Gesetz), Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung über die interne Ordnung der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna und des Einstellungsplans für die Einheitliche Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna für das Jahr 2022 schreibt der Leiter der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna eine öffentliche Ausschreibung für die Besetzung der Stelle des Leiters der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna – 1 Führungskraft (m/w) – auf unbestimmte Zeit aus.