Gemäß Artikel 110 in Verbindung mit Artikel 54 des Gesetzes über die Beförderung im regelmäßigen und gelegentlichen Küstenseeverkehr (Amtsblatt 19/2022) erlässt die Küstenlinien-Seeverkehrsagentur, OIB: 27735395987, auf Antrag der Reederei Jadrolinija, OIB: 38453148181, vertreten durch die Vorstandsmitglieder David Sopta, Vjekoslav Dorić und Goran Frković, hiermit einen Beschluss zur Genehmigung der Änderung des Fahrplans der staatlichen Fährlinie 631 Supetar – Split und umgekehrt, den Sie im Anhang herunterladen können.