Beschluss über die Arbeitszeiten der Einheitsverwaltungsabteilung der Gemeinde Milna

Gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Gesetzes über die lokale und regionale Selbstverwaltung (Amtsblatt, Nr. 33/01, 60/01, 129/05, 109/07, 125/08, 36/09, 150/11, 144/12, 19/13, 144/12, 19/13, 137/15, 123/17, 98/19 und 144/20), Artikel 58 der Satzung der Gemeinde Milna (Amtsblatt der Gemeinde Milna, Nr. 6/10, 4/14, 1/21 und 6/21) und Artikel 15 der Geschäftsordnung der Einheitlichen Verwaltungsabteilung der Gemeinde Milna erlässt der Bürgermeister einen Beschluss über die Arbeitszeiten der Einheitlichen Verwaltungsabteilung. Abteilung der Gemeinde Milna.

Die reguläre Arbeitszeit an allen Werktagen ist von 07:00 bis 15:00 Uhr, die Arbeitszeit der Angestellten (Reinigungskräfte) ist von 11:00 bis 15:00 Uhr.

Die Einheitliche Verwaltungsabteilung empfängt Kunden an jedem Werktag von 09:00 bis 13:00 Uhr.

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