Entscheidung über den Anspruch auf Entschädigung und die Höhe der Entschädigung für Wahlkampfkosten bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Milna für das Jahr 2021.

Gestützt auf Artikel 126 Absatz 5 des Kommunalwahlgesetzes (Amtsblatt Nr. 144/12, 121/16, 98/19, 42/20, 144/20 und 37/21), Artikel 42 Absatz 2 Unterabsatz 1 und 56 des Gesetzes über die Finanzierung politischer Aktivitäten, Wahlkämpfe und Volksabstimmungen (Amtsblatt Nr. 29/19 und 98/19, im Folgenden: Finanzierungsgesetz) und den Beschluss der Regierung der Republik Kroatien über die Höhe der Entschädigung für Wahlkampfkosten bei der Wahl von Mitgliedern der Vertretungsorgane der lokalen und regionalen Selbstverwaltungseinheiten (Amtsblatt Nr. 41/21) erließ die Gemeindewahlkommission der Gemeinde Milna einen Beschluss über den Anspruch auf Entschädigung und die Höhe der Entschädigung für Wahlkampfkosten bei der Wahl von Mitgliedern des Gemeinderats der Gemeinde Milna. 2021.

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